- Montag, 6 Mai 2024, 23:01 Uhr | Lesezeit ca. 4 Min.
Superwahljahr 2024 im Vogtland
Kommunal-, Europa- und Landtagswahl
Im Vogtland gibt es in diesem Jahr ein Superwahljahr. Mit der Kommunal-, Europa- und Landtagswahl können die Menschen in Plauen 2024 gleich mehrmals an die Wahlurne treten. Für jeden Wahlsonntag sind allein in der Spitzenstadt 500 Wahlhelfer im Einsatz.
Mehr dazu im Reel:
Am 9. Juni werden im Vogtland neue Ortschafts-, Stadt- und Gemeinderäte sowie ein neuer Kreistag gewählt. Auch die Europawahl findet an diesem Tag statt – die Wahl für das europäische Parlament. Am 1. September wird dann in Sachsen ein neuer Landtag gewählt.
Wahlen am 9. Juni – Wahlbenachrichtigungsbriefe werden zugestellt
Am 9. Juni finden in der Stadt Plauen die Kommunalwahlen und die Wahl für das Europäische Parlament statt. Voraussichtlich ab Montag (6. Mai) bis spätestens zum 19. Mai erfolgt hierfür die Zustellung der Wahlbenachrichtigungsbriefe an alle wahlberechtigten Plauenerinnen und Plauener.
Dieser Wahlbenachrichtigungsbrief enthält viele wichtige Informationen, wie z.B.:
• die Wählerverzeichnisnummer
• für welche Wahl man wahlberechtigt ist
• in welchem Wahlraum man am Wahlsonntag wählen gehen kann
• ob dieser Wahlraum barrierefrei ist
• wo gegebenenfalls Informationen über einen anderen barrierefreien Wahlraum erhältlich sind
Auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes ist der Wahlscheinantrag aufgedruckt, mit dem man seine Briefwahlunterlagen beantragen kann. Der Wahlbenachrichtigungsbrief muss unbedingt aufbewahrt werden – er wird am Wahlsonntag im Wahlraum benötigt.
Infos zur Wahl:
Wer wird gewählt?
• das Europäische Parlament
• die Stadträte der Stadt Plauen,
• die Kreisräte des Vogtlandkreises und
• die Ortschaftsräte in den Ortschaften Großfriesen, Jößnitz, Kauschwitz, Neundorf, Oberlosa und Straßberg
Wer darf wählen?
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Wahlberechtigt für die Europawahl sind:
• Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes,
o die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben,
o seit mindestens 3 Monaten mit Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet sind oder sich gewöhnlich aufhalten
• Staatsangehörige der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben
o die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben
Wahlberechtigt für die Kommunalwahlen (Stadtrat, Kreistag, Ortschaftsrat) sind:
• Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes,
o die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben,
o seit mindestens 3 Monaten mit Hauptwohnsitz in der Stadt Plauen (Stadtratswahl), im Vogtlandkreis (Kreistagswahl) oder in der jeweiligen Ortschaft (Ortschaftsratswahlen) gemeldet sind
• EU-Bürger,
o die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben,
o seit mindestens 3 Monaten mit Hauptwohnsitz in der Stadt Plauen (Stadtratswahl), im Vogtlandkreis (Kreistagswahl) oder in der jeweiligen Ortschaft (Ortschaftsratswahlen) gemeldet sind
Briefwahl
Wer am Wahlsonntag nicht zur Wahl gehen kann, der sollte die Möglichkeit der Briefwahl nutzen.
Möglichkeiten der Beantragung:
• per Online-Formular unter der Internetadresse www.Plauen.de/wahlen (ab sofort)
• unter Verwendung des auf dem Wahlbenachrichtigungsbriefes abgedruckten QR-Codes (ab 6. Mai)
• schriftlich, unter Verwendung des Wahlscheinantrages auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes
• per Mail an die Adresse briefwahl@plauen.de
• per Fax an 0 37 41 / 2 91 11 09
• oder persönlich im Bürgerservice des Rathauses, Unterer Graben 1, Foyer: bitte den ausgefüllten Wahlscheinantrag auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes und ein Ausweisdokument mitbringen.
Der Versand der Briefwahlunterlagen an den Antragsteller erfolgt erst dann, wenn der Wahlbehörde alle benötigten Wahlunterlagen, wie z.B. Stimmzettel zur Verfügung stehen – voraussichtlich ab 13. Mai 2024. Ist dies der Fall, können die Briefwahlunterlagen auch beim Bürgerservice/Briefwahlbüro der Stadt Plauen beantragt und abgeholt werden. Außerdem kann man in den dafür aufgestellten Wahlkabinen im Foyer des Rathauses seine Stimmen sofort abgeben.