- Freitag, 9 Februar 2024, 18:33 Uhr | Lesezeit ca. 4 Min.
Leistungssteigerung und Bürokratieabbau bei Balkonkraftwerken
Solar-Strategie – was ändert sich 2024 für Balkonkraftwerke?
Balkonkraftwerke durchlaufen derzeit einen regelrechten Boom. Jetzt treten bald weitere Erleichterungen den Betrieb und den Ertrag betreffend in Kraft.
Aufgrund der steigenden Preise für fossile Brennstoffe, wegen des fortschreitenden Klimawandels und zahlreicher internationaler Abkommen setzt Berlin seit geraumer Zeit in großem Maße auf Photovoltaik (PV), um die Energieversorgung aufrechtzuerhalten und die Klimaziele zu erreichen. Schon im Mai 2023 stellte Wirtschaftsminister Habeck eine “Solar-Strategie” vor, nach der der flächenmäßige Ausbau von Solarstrom so schnell wie möglich vorangetrieben wird.
Mit dem Solarpaket 1 steht nun ein Gesetz am Start, welches eigentlich schon Ende des letzten Jahres abstimmungsreif war, jedoch aufgrund der Konflikte rund um den Haushalt 2024 erst im Februar den Bundestag passieren wird. Insbesondere die vielen Betreiber von Balkonkraftwerken werden davon entscheidend profitieren.
Was genau ist ein Balkonkraftwerk?
Ein Balkonkraftwerk beziehungsweise eine Stecker-Solaranlage besteht aus bis zu vier Modulen und einem Wechselrichter, mit denen sich derzeit bis zu 600 Watt sauberen und kostenlosen Strom produzieren lassen. Wer sich jetzt zu einem Kauf entschließen möchte, dem wird zu einem 800 Watt Balkonkraftwerk geraten, weil in Kürze mit einer Leistungsanhebung zu rechnen ist.
Die erzeugte Energie wird direkt verbraucht, wodurch sich die Stromrechnung um bis zu 40 Prozent senken lässt. Die Anlage lässt sich einfach installieren und anschließen. Durch die Technologie haben auch Mieter die Möglichkeit, sich an der Energiewende zu beteiligen.
Wie funktioniert eine Stecker-Solaranlage?
Ein Balkonkraftwerk wird steckerfertig geliefert und arbeitet nach demselben Prinzip wie eine PV-Anlage auf dem Dach. Die Module sind aus Silizium gefertigt und produzieren aus der einfallenden Sonnenstrahlung Gleichstrom. Der Wechselrichter besitzt mehrere Kontrollfunktionen und wandelt unter anderem den Gleichstrom in Wechselstrom um.
Auf diese Weise aufbereitet, eignet sich die erzeugte Energie für den Antrieb aller geläufigen Elektrogeräte im Haushalt. Nach der Installation, für die in der Regel kein Fachbetrieb beauftragt werden muss, wird die Anlage einfach über eine Steckdose mit dem Hausnetz verbunden.
Welche Verbesserungen werden 2024 erwartet?
Schon zu Beginn des letzten Jahres erließ die Regierung die Mehrwertsteuer für alle PV-Produkte und den damit verknüpften Dienstleistungen. Solarpaket 1, das voraussichtlich zum 1. April 2024 in Kraft tritt, enthält weitere Bestimmungen, die den Betrieb von Balkonkraftwerken erleichtern werden.
Höhere Leistung
Ein Balkonkraftwerk darf bisher nur 600 Watt Strom erzeugen. Dieses Limit wird, wie schon eingangs erwähnt, auf 800 Watt erhöht und damit dem Standard der Europäischen Union (EU) angepasst. Die Begrenzung bezieht sich dabei auf den Wechselrichter. Es können durchaus stärkere Anlagen, beispielsweise unter der Verwendung moderner bifazialer Module, installiert werden, damit auch bei bewölktem Wetter ausreichend Strom erzeugt wird.
Bei anhaltenden Hochlagen drosselt der Wechselrichter den Eintrag auf 600 beziehungsweise 800 Watt ab, um Netzüberlastungen zu vermeiden. Wer nachts von sauberem Strom aus Eigenproduktion profitieren möchte, sollte sich ein Speichermedium anschaffen. Diese Solarbatterien lassen sich an die meisten Mini-PV-Anlagen problemlos anstecken.
Weniger bürokratischer Aufwand für die Betreiber
Bis heute muss ein Balkonkraftwerk doppelt registriert werden, womit ein gewisser bürokratischer Aufwand verbunden ist. So ist ein Eintrag ins Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur notwendig sowie eine Anmeldung beim örtlichen Versorger. Künftig muss nur noch die Bundesnetzagentur informiert werden. Dies kann online geschehen und ist innerhalb einiger weniger Minuten erledigt.
Bis auf Weiteres kein Zähleraustausch notwendig
Mini-PV-Anlagen sind nur für den Eigenverbrauch ausgelegt. Eine Vergütung für überschüssigen Strom, der ins öffentliche Netz eingespeichert wird, ist nicht vorgesehen. Trotzdem kann das bei günstiger Wetterlage passieren, wenn zudem nicht der gesamte Ertrag verbraucht wird. Daher hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass ein Haushalt mit Balkonkraftwerk auf Kosten des regionalen Versorgers einen Zähler mit Rücklaufsperre erhält, bevor die Anlage in Betrieb genommen werden darf.
Aufgrund der großen Nachfrage und des Umstands, dass viele deutsche Haushalte mit rückwärts laufenden Ferraris-Zählern ausgestattet sind, kommen die Versorgungsunternehmen mit dem großflächigen Zählerwechsel nicht nach und es entstehen teils sehr lange Wartezeiten. Das neue Gesetz erlaubt nun die Inbetriebnahme direkt nach der Installation.
Einfacher Anschluss
Lange Zeit bestand der mächtige Berufsverband für Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik e. V. (VDE) beim Anschluss eines Balkonkraftwerks auf der Verwendung eines sogenannten Wieland-Steckers. Dieser ist sehr teuer und bedarf eines Elektrofachbetriebs zur Installation, wodurch die Rentabilität einer Mini-Solaranlage entscheidend geschmälert wird. Daher ist ein einfacher Schuko-Stecker ausreichend. Diese Änderung wurde allerdings schon Anfang letzten Jahres umgesetzt.