- Sonntag, 21 August 2022, 12:18 Uhr | Lesezeit ca. 5 Min.
August-Hochwasser 2002: Zwanzig Jahre danach
Umgang mit Hochwasserrisiken ist gesellschaftliche Aufgabe
Seit dem Augusthochwasser 2002 wurden im Freistaat Sachsen über drei Milliarden Euro für Verbesserung des Hochwasserschutzes, die nachhaltige Schadensbeseitigung an den Gewässern und die naturnahe Gewässerentwicklung investiert. Davon werden voraussichtlich rund 2,2 Milliarden Euro bis Ende 2022 auf Projekte der Landestalsperrenverwaltung, die auch für den Hochwasserschutz an den Gewässern I. Ordnung und der Bundeswasserstraße Elbe verantwortlich ist*, entfallen. Etwa drei Viertel der 749 Projekte des sächsischen Hochwasserschutzprogramms sind bereits abgeschlossen, 23 befinden sich derzeit im Bau, 156 sind in Planung oder Genehmigung.
„Die Verbesserung des Hochwasserschutzes in gefährdeten Ortslagen ist und bleibt eine Generationenaufgabe“, sagte der Geschäftsführer der Landestalsperrenverwaltung, Eckehard Bielitz. „Jedoch ist es mit dem Bau von Hochwasserrückhaltebecken, Deichen und Hochwasserschutzwänden nicht getan. Der Betrieb und die Unterhaltung der Anlagen ist die Voraussetzung dafür, dass alles bei einem Hochwasser auch nach Jahrzehnten noch einwandfrei funktioniert. Auch das ist eine Daueraufgabe, für die langfristig die entsprechenden Ressourcen erforderlich sind.“ Außerdem sei es wichtig, dass sich jeder Bürger über sein individuelles Hochwasserrisiko bewusst ist, sich informiert und aktiv damit auseinandersetzt. Denn: „Nur so können Betroffene selbst vorsorgen. Öffentlicher Hochwasserschutz durch den Freistaat ist weder überall möglich noch sinnvoll“, so Bielitz. „Hochwasser sind extreme und komplexe Naturereignisse, die auch künftig auftreten werden und vorhandene Schutzanlagen dabei auch überfluten können.
Ein vollständiger Hochwasserschutz ist deshalb nicht möglich, sondern es verbleibt immer ein bestimmtes Risiko.“ Deshalb sind neben Hochwasserschutzanlagen insbesondere Information, Warnung und Eigenvorsorge zentrale Bestandteile eines effektiven Hochwasserrisikomanagements. Künftig soll zudem der Fokus noch mehr auf dem natürlichen oder gesteuerten Rückhalt von Wasser in den Flussauen oder Poldern gelegt werden. Denn der gezielte Rückhalt von Wasser ist ein wichtiger Beitrag, Hochwasserschäden zu vermindern.
„Das ist in unserem dicht besiedelten Bundesland natürlich nicht überall möglich. Deshalb ist es umso wichtiger, bisher freie Flächen in Überschwemmungsgebieten nicht weiter zu bebauen und zu versiegeln. Jeder Neubau in einem Hochwasser-Risikogebiet ist ein neuer potenzieller Schaden bei möglichen künftigen Hochwassern“. Die entsprechenden Risiko- Karten lägen den Kommunen und Planern vor.
Nach dem Augusthochwasser 2002 wurden für alle sächsischen Gewässer I. Ordnung und die Bundeswasserstraße Elbe Hochwasserschutzkonzepte erarbeitet. Nach einer Priorisierung der Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes begann deren Planung und Umsetzung. Viele dieser Hochwasserschutzmaßnahmen waren beim Hochwasser 2013 bereits abgeschlossen, so dass in diesen Städten und Gemeinden schlimme Überschwemmungen wirksam verhindert werden konnten. „Dort haben sich die Ausgaben des Freistaates Sachsen für den Hochwasserschutz bereits bezahlt gemacht“, so Bielitz. Aber auch das Risikobewusstsein der Menschen sowie rechtzeitige Hochwasservorhersagen und -warnungen des Landeshochwasserzentrums haben dazu einen wichtigen Betrag geleistet.
Die Schadenssumme lag beim Hochwasser 2002 bei rund 8,6 Milliarden Euro. Im Vergleich dazu fielen die Schäden beim Hochwasser 2013 mit rund zwei Milliarden Euro deutlich geringer aus. Nach dem Hochwasser 2013 wurde die Umsetzung der Maßnahmen an vielen Stellen nochmals intensiviert.
Hintergrundinformation
Nach dem Augusthochwasser 2002 baute die Landestalsperrenverwaltung mehrere Hochwasserrückhaltebecken. Die Anlagen in Glashütte (2015), Neuwürschnitz (2017), Oberlungwitz (beim Hochwasser 2013 bereits wirksam) und Niederpöbel (2020) sind fertiggestellt. Außerdem wurden in vielen Talsperren die gewöhnlichen Hochwasserrückhalteräume um insgesamt rund 42 Millionen Kubikmeter vergrößert.
An der Elbe sind unter anderem Dresden seit 2017, Heidenau seit 2019 und Torgau seit 2021 besser geschützt. Riesa-Gröba (2018) und Radebeul (2019) erhielten ebenfalls Hochwasserschutzanlagen. Der Umbau der Vereinigten Weißeritz in Dresden wurde 2021 fertiggestellt.
Die Weißeritzen im Osterzgebirge haben ebenfalls einen besseren Hochwasserschutz. So sind die Maßnahmen an der Roten Weißeritz in Dippoldiswalde seit 2020 fertig, in Freital wird seit 2018 an Wilder, Roter und Vereinigter Weißeritz gebaut. Die Talsperren Malter (Rote Weißeritz) und Klingenberg (Wilde Weißeritz) wurden umfänglich saniert. Bei beiden Talsperren wurden die Hochwasserentlastungsanlagen an die aktuellen hydrologischen Gegebenheiten angepasst.
An den Mulden ist der Hochwasserschutz für Flöha (2015), Wilkau-Haßlau (2014), Zwickau (2019) und Penig (2022) fertig. Im Erzgebirge sind unter anderem Schwarzenberg (2014), Wiesa (2015) und Aue (2020) besser geschützt. Eilenburg war bereits beim Junihochwasser 2013 geschützt.
Im Flussgebiet der Weißen Elster, Nahle und Neuen Luppe wurden das Verteilerwehr Knauthain (2015) und das Nahle-Auslassbauwerk (2014) neu gebaut. Dazu wurden im Stadtgebiet von Leipzig vorhandene Deiche saniert oder neue Deiche gebaut. Im Bereich der Lausitzer Neiße wurde unter anderem in Leuba ein neuer Deich gebaut. Fertiggestellt wurde außerdem der Hochwasserschutz für Grimma (2019). In Ostsachsen wurden unter anderem Hochwasserschutzmaßnahmen in Ostritz (2015), Bautzen und Hoyerswerda durchgeführt.
Einige große Projekte befinden sich derzeit noch in der Umsetzung, wie die neue Hochwasserschutzlinie in Döbeln oder die Deiche entlang der Schwarzen Elster in Elsterheide und an der Mulde zwischen Laußig und Mörtitz. In Olbernhau wird seit 2014 gebaut, in Burkhardtsdorf seit 2018. Auch der Bau der bereits genehmigten Flutungspolder in Löbnitz und Außig und die Planung des Polders Dautzschen wird fortgesetzt.
Diese Maßnahmen wurden aus Mitteln des Bundes, des Freistaates Sachsen und aus dem europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert.
*Der Freistaat Sachsen ist für die Gewässer I. Ordnung in Sachsen verantwortlich. Die Gewässer II. Ordnung liegen im Zuständigkeitsbereich der Kommunen.