- Sonntag, 5 Dezember 2021, 20:19 Uhr | Lesezeit ca. 3 Min.
Braucht man für eine Gartenmauer eine Genehmigung?
Unabhängig davon, ob sie als Sichtschutz oder als Einfassung für ein Beet dient – im heimischen Außenbereich erfüllt eine Gartenmauer keinesfalls nur einen funktionalen Zweck, denn sie kann sich außerdem auch überaus dekorativ gestalten. Dies gilt besonders, wenn sie von hübschen Rank- und Kletterpflanzen bedeckt wird. Tolle Ideen dazu, wie eine Mauer besonders ästhetisch wirkt, finden Interessierte hier.
Allerdings darf dabei nicht vergessen werden, dass eine Mauer im Garten durchaus eine bauliche Anlage darstellt. Aus diesem Grund kann es vorkommen – abhängig von ihrer Höhe – das für ihre Errichtung eine Baugenehmigung nötig wird. Der folgende Artikel zeigt auf, welche Faktoren berücksichtigt werden müssen, wenn der Garten mit einer Mauer ausgestattet werden soll.
Gartenmauer bauen – worauf ist zu achten?
Abhängig von der jeweiligen Gemeinde und dem Bundesland sind verschiedene Regelungen zu berücksichtigen, wenn eine Gartenmauer oder sogar nur ein Gartenzaun errichtet werden soll.
Ein Punkt besteht so zum Beispiel darin, dass sich die Mauer im heimischen Garten harmonisch in die ortsübliche Einfriedung einfügen muss. Dadurch soll gewährleistet werden, dass das Gesamtbild der Gemeinde oder der jeweiligen Straße durch eine unpassende Mauer nicht in seiner harmonischen Optik gestört wird.
Falls Unsicherheit darüber besteht, ob die geplante Gartenmauer den ortsüblichen Anforderungen entspricht, ist eine Nachfrage bei der zuständigen Baubehörde zu empfehlen.
Mauern innerhalb des Gartenbereiches
Grundsätzlich ist es jedoch nicht nötig, für den Gartenmauerbau eine entsprechende Baugenehmigung einzuholen. Dies gilt zumindest in einem Großteil der deutschen Bundesländer, wenn sich die Mauer innerhalb des eigenen Gartenbereiches befindet und die Höhe von 1,80 Metern nicht überschreitet.
Die Stadt München sieht in diesen Zusammenhang jedoch beispielsweise eine Ausnahme vor. Die Mauer darf dort eine Höhe von 1,50 Metern nicht überschreiten, um weiterhin als genehmigungsfrei zu gelten.
Gartenmauer als Grundstückseinfriedung
Wird geplant, die Grundstückseinfriedung mithilfe einer Mauer zu realisieren, müssen sowohl für den Bau als auch die Genehmigung zusätzliche Vorgaben beachtet werden. Diese können sich ebenfalls zwischen den einzelnen Gemeinden und Bundesländern voneinander unterscheiden.
Das Nachbarrecht der einzelnen Bundesländer gibt dabei vor, welche Höhe eine Mauer aufweisen darf, die als Grundstückseingrenzung dient. In Hamburg, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern existiert ein solches Nachbarschaftsrecht allerdings nicht. Aus diesem Grund beträgt die maximale Mauerhöhe für genehmigungsfreie Exemplare in diesen ebenfalls 1,80 Meter. Darüber hinaus ist es nötig, dass zu dem angrenzenden Grundstück ein Mindestabstand von 50 Zentimetern gewahrt wird.
Diejenigen, die den Bau einer Gartenmauer in Form einer Grundstückseinfriedung planen, sollten im Vorfeld unbedingt die Vorgaben des in ihrem Bundesland geltenden Nachbarschaftsrecht sorgfältig studieren. Daneben ist auch eine Nachfrage bei der zuständigen Baubehörde ratsam.
Überdurchschnittlich hohe Gartenmauern
Grundsätzlich ist es jedoch empfehlenswert, nicht nur die Bedingungen für eine offizielle Genehmigung der Mauer in Erfahrung zu bringen, sondern ebenfalls Kontakt zu den direkten Nachbarn aufzunehmen, die von dem Bau der Gartenmauer betroffen sind. Dies gilt insbesondere dann, wenn bei der Gestaltung der Mauer Sonderwünsche umgesetzt werden möchten.
Sollte nämlich das Einverständnis des Nachbarn vorliegen, ist es ebenfalls möglich, die Maximalhöhe der Mauer zu überschreiten. Allerdings ist dabei nicht darauf zu verzichten, ein Protokoll über die getroffene Vereinbarung mitsamt der Unterschrift des Nachbarn zu erstellen.