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Plauen Nachrichten Vogtland Nachrichten
  • Freitag, 19 November 2021, 22:36 Uhr | Lesezeit ca. 5 Min.

Weihnachtsmärkte im Vogtland fallen erneut aus

Teil-Lockdown ab Montag – Schulen und Kitas bleiben geöffnet

Weite Teile des öffentlichen Lebens im Vogtland werden ab Montag erneut deutlich eingeschränkt. Kultur-, Freizeit- und Sporteinrichtungen wie Fitnessstudios, Bäder und Saunen sowie Bars und Clubs müssen schließen. Schulen und Kitas sollen geöffnet bleiben. Alle Weihnachtsmärkte sind abzusagen. Diese Regeln sollen ab Montag und bis voraussichtlich 12. Dezember gelten.

Weihnachtsmarkt in Plauen erneut abgesagt
Weihnachtsmarkt in Plauen erneut abgesagt

Die Infektionszahlen sind in den letzten Tagen in Sachsen exorbitant gestiegen. In ersten Krankenhäusern gibt es Umverlegungen von Patienten. Ein Grund für den drastischen Anstieg seien die vielen ungeimpften Menschen in Sachsen, meint Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping. Sie kündigte am Freitag eine Ausgangssperre für Ungeimpfte von 22 bis 6 Uhr in Regionen mit einer Inzidenz von über 1000 an.

Gaststätten nur noch bis 20 Uhr geöffnet

Die Weihnachtsmärkte im Vogtland fallen erneut aus. Plauen hielt mit einem speziellen Konzept bis zum Schluss am Weihnachtsmarkt fest. Nun steht auch hier fest, der Plauener Weihnachtsmarkt, als größter im Vogtland, muss erneut abgesagt werden. Die Gastronomie soll unter 2G-Bedingungen nur noch bis 20 Uhr öffnen dürfen. Die Beherbergung von Touristen ist ebenfalls untersagt.

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“Die Situation ist hochdramatisch”, sagt Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer. Er rechnet mit einem “schwierigen Winter”. “Freiheit ohne Verantwortung nennt man Egoismus”, so Kretschmer in seiner Pressekonferenz zur Lage im Land am Freitag. Versammlungen sollen mit maximal zehn Personen stattfinden können. Laut Berater müssen 60 Prozent der Kontakte reduziert werden, um die Pandemie in Sachsen in den Griff zu bekommen, heißt es.

Friseursalons mit 2G-Regel weiter offen

Im Einzelhandel sind nur Geschäfte der Grundversorgung von der 2G-Regel ausgenommen. Dazu gehören Supermärkte, Drogerien oder Apotheken. Friseursalons können unter der 2G-Regel öffnen. Einrichtungen mit körpernahen Dienstleistungen bleiben geschlossen.

Alle Großveranstaltungen, Feste und touristische Fahrten sind abzusagen. Tanz- und Musikschulen bleiben geschlossen. Angebote für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre sind jedoch weiter erlaubt. Am Arbeitsplatz gilt die 3G-Regel.

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Ministerpräsident Michael Kretschmer, die stellvertretenden Ministerpräsidenten Wolfram Günther und Martin Dulig sowie Gesundheitsministerin Petra Köpping informiert am Freitagabend gemeinsam mit den Fraktionsvorsitzenden von CDU, Christian Hartmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Franziska Schubert, und SPD, Dirk Panter, über die geplanten Corona-Schutz-Maßnahmen im Freistaat Sachsen. Hier können Sie sich die Pressekonferenz noch einmal in voller Länge anschauen:

Trotz Einschränkungen im öffentlichen Leben: Schulen und Kitas bleiben geöffnet

Trotz weitreichender Einschränkungen im öffentlichen Leben bleiben Schulen und Kindertageseinrichtungen weiterhin geöffnet. Kitas sowie Grund- und Förderschulen müssen jedoch bis einschließlich der Weihnachtsferien in den eingeschränkten Regelbetrieb gehen. Zudem wird für alle Schülerinnen und Schüler bis Weihnachten die Schulbesuchspflicht ausgesetzt. Einen Anspruch auf Beschulung in der Lernzeit zuhause gibt es jedoch nicht. Das sieht die neue Schul- und Kita-Coronaverordnung vor, die ab dem 22. November gelten wird. »Angesichts des sehr hohen Infektionsgeschehens in Sachsen sichern wir den Betrieb in Schulen und Kitas besser ab. Den Schul- und Kitabesuch unter diesen Bedingungen weiter zu ermöglichen, stellt Erzieherinnen und Erzieher und auch die Lehrkräfte vor enormen Herausforderungen. Es darf jedoch nicht sein, dass Kinder und Jugendliche darunter leiden, dass die Quote der nicht vollständig geimpften Erwachsenen nirgendwo so hoch ist wie in Sachsen«, begründete Kultusminister Christian Piwarz die Entscheidung.

Übergangszeit für Einführung des eingeschränkten Regelbetriebs
Mit der neuen Schul- und Kita-Coronaverordnung wird für Grund- und Förderschulen (Primarbereich) sowie für Kindertageseinrichtungen der eingeschränkte Regelbetrieb wieder eingeführt. Danach müssen Klassen und Gruppen einschließlich des Personals streng voneinander getrennt werden. Zur Umsetzung der Maßnahmen gibt es für die Einrichtungen eine Übergangsfrist bis zum 29. November, spätestens dann ist der eingeschränkte Regelbetrieb verpflichtend. Offene pädagogische Konzepte sind damit in den Kindertageseinrichtungen nicht mehr möglich.

Schulbesuchspflicht wird ausgesetzt
Alle Schülerinnen und Schüler können durch die Erziehungsberechtigten von der Präsenzbeschulung schriftlich abgemeldet werden. Die Abmeldung muss durch Belange des Infektionsschutzes begründet sein. Ein etwaiges Ab-und Anmelden für einzelne Wochentage kommt nicht in Betracht. Die Kinder oder Jugendlichen verbringen dann die Lernzeit zuhause. Einen Anspruch auf Beschulung der Schülerinnen und Schüler durch Lehrkräfte, wie im Präsenzunterricht, gibt es jedoch nicht. Das ist in der angespannten Situation von den Schulen nicht zu leisten.

Testpflicht bleibt bestehen
Für den Zutritt zum Schul- und Kitagelände müssen sich nicht vollständig geimpfte Personen dreimal wöchentlich auf das Vorliegen einer Infektion mit SARS-CoV-2 testen oder mit einem aktuellen Testnachweis belegen, dass keine Infektion mit SARS-CoV-2 vorliegt. Für Geimpfte und Genesene wird die regelmäßige Testung empfohlen.

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Maskenpflicht auch im Unterricht
Für Schülerinnen und Schüler ab der Klassenstufe 5 besteht weiterhin die Pflicht, eine OP-Maske (oder FFP2-Maske) im Unterricht zu tragen. Für Primarschüler besteht hingegen keine Maskenpflicht im Unterricht

Absage außerschulischer Aktivitäten
Außerschulische Aktivitäten sind sehr restriktiv zu handhaben. Weitere Informationen dazu erfolgen direkt an die Schulen.

Weitere Informationen zum Schul- und Kitabetrieb bis einschließlich der Weihnachtsferien gibt es im Blog des Kultusministeriums (www.bildung.sachsen.de/blog).

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