- Freitag, 12 November 2021, 18:53 Uhr | Lesezeit ca. 2 Min.
Schweinepest in Sachsen weiter auf Vormarsch
Neue Regelungen für die Jagdausübungsberechtigten im Vogtland
Vor über einem Jahr wurde in Sachsen erstmals das Virus der Afrikanischen Schweinepest im Landkreis Görlitz bei einem Wildschwein festgestellt. Am 13. Oktober 2021 wurde im Landkreis Meißen nahe der Autobahn A 13 nordöstlich von Radeburg bei einem gesund erlegten Wildschwein das Virus der Afrikanischen Schweinepest nachgewiesen.
Damit gibt es in Sachsen einen neuen Infektionsherd und die Bekämpfungsmaßnahmen wurden entsprechend angepasst und auf weitere Landkreise erweitert, so auch auf den Vogtlandkreis.
Die wichtigsten Änderungen beinhalten die Ausweitung des Pflichtmonitorings auf alle im Freistaat Sachsen erlegten Wildschweine. Von allen gesund erlegten Wildschweinen müssen Blutproben durch den Jagdausübungsberechtigten genommen und dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) übergeben werden. Das dafür benötigte Probenmaterial und den Untersuchungsantrag erhalten die Jäger im LÜVA.
Das Inverkehrbringen des Wildbrets von gesund erlegten Wildschweinen soll erst nach Vorlage des negativen virologischen Untersuchungsbefundes erfolgen. Die Befundmitteilung erfolgt zukünftig tagaktuell über die Homepage des Landratsamtes Vogtlandkreis www.vogtlandkreis.de/amtliche-trichinenuntersuchung.
Die Regelungen zur Beprobung von Unfallwild, Fallwild und krank erlegten Wildschweinen bleiben weiterhin bestehen. Diese Wildschweine müssen zwingend vom Finder bzw. Jagdausübungsberechtigten dem LÜVA gemeldet werden.
Die Jagdausübungsberechtigen haben nach ihren Möglichkeiten bei der Bergung und Beprobung mitzuwirken.
Für die Anzeige von Indikatortieren wie Fallwild, Unfallwild, krank erlegtes Schwarzwild im LÜVA, für die Unterstützung bei Bergung, Transport und Beprobung sowie für die die Ausweitung des Pflichtmonitorings, werden entsprechend Aufwandsentschädigungen gezahlt.