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ratgeber
  • Mittwoch, 20 Oktober 2021, 08:53 Uhr | Lesezeit ca. 3 Min.

Diebstahl von Hotelgegenständen

Ein Wochenende in einem luxuriösen Spitzenhotel zu verbringen, tut nicht nur der Seele gut und fördert die Erholung vom stressigen Arbeitsalltag, sondern erweitert auch den Schatz an Erinnerungen, auf die man irgendwann gerne zurückblickt. Um diese Erinnerungen besonders am Leben zu halten, erliegt so manch ein Hotelgast der Versuchung, diverse Gegenstände mit dem Aufdruck der sündhaft teuren Unterkunft mit nach Hause zu nehmen.

Diebstahl von Hotelgegenständen. Foto: LAWJR/pixabay
Diebstahl von Hotelgegenständen. Foto: LAWJR/pixabay

Obwohl diese Handlung meist als Kavaliersdelikt betrachtet wird und in der Regel auch von den Hotels stillschweigend geduldet wird, handelt es sich hierbei aus juristischer Sicht trotzdem um einen Diebstahl. Denn alle Gegenstände, die dafür gedacht sind, den Gästen ihren Aufenthalt angenehmer zu gestalten, sind Eigentum des Hotels.

Diese Gegenstände sind besonders beliebt!

Natürlich fallen einem bei Gegenständen, die ganz besonders gerne aus Hotels mitgenommen werden, zunächst die altbekannten Artikel wie Handtücher, Hygieneartikel oder Aschenbecher ein. Selbstverständlich sind dies keine besonders hochpreisigen oder wertvollen Dinge. Gerade deshalb fällt es vielen wohl auch so leicht, die Mitnahmehemmschwelle zu überwinden. Es darf jedoch auch nicht vergessen werden, dass Hotels Unmengen an Gegenständen mit ihrem eigenen Logo bedrucken lassen, um die Corporate Identity ihres Unternehmens zu stärken. maxilia.de/handtuecher-bedrucken/ hilft dabei, dieses Ziel zu verwirklichen. Allerdings kostet das natürlich bares Geld.

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Jeder Mitnahmediebstahl geht daher zu Lasten des Hotels und führt zu notwendigen Ersatzbeschaffungen. Während das Einstecken von bereits angebrochenen Artikeln wie Seife oder Zahnpasta auch moralisch vertretbar ist, da diese in der Regel vor Ankunft des neuen Gastes ohnehin entsorgt werden, stellt sich die Sachlage bei Gegenständen, die zur dauerhaften Nutzung vorgesehen sind, schon anders dar.

Unglaublich aber wahr

Bei der Kreativität der Hotelgäste scheint es manchmal keine Grenzen zu geben. Tatsächlich werden gar nicht so selten auch Diebstähle von besonders skurrilen Artikeln dokumentiert. In einer Umfrage unter Hoteliers offenbaren sich hierzu geradezu groteske Sachverhalte. Denn zwar sind in Hotels aller Kategorien Handtücher, Bademäntel und Schreibutensilien auf den Spitzenpositionen der geklauten Gegenstände, darüber hinaus jedoch ist ein besonderes Phänomen zu beobachten. So scheinen die Gäste von 5-Sterne-Hotels zu denken, mit der ohnehin sehr hohen Hotelrechnung stehe ihnen auch zu, Teile des Interieurs abzutransportieren. So ist die Wahrscheinlichkeit, hochwertige Einrichtungsgegenstände wie Matratzen, Fernseher, Kunstwerke oder Tablets durch Diebstähle zu verlieren, in 5-Sterne-Unterkünften neunmal höher als in 4-Sterne-Häusern.

Vereinzelt wird sogar von Fällen berichtet, in denen Gäste ganze Badeinrichtungen ausgebaut und abtransportiert haben. So verschwanden Duschköpfe, Klodeckel und sogar komplette Waschbecken. In einem Fall beklagte ein italienischer Hotelier den Diebstahl eines Flügels aus dem Speisesaal.

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Welche Konsequenzen drohen?

Grundsätzlich hat jeder Hotelbetreiber als Geschädigter natürlich das Recht, Anzeige wegen Diebstahls zu erstatten. Dies gilt unabhängig vom Wert des gestohlenen Gegenstands. Allerdings wird hiervon in der Praxis nur dann Gebrauch gemacht, wenn die Schadensumme einen nennenswerten Betrag darstellt. Sehr häufig behelfen sich Hoteliers mit einer galanteren Vorgehensweise, indem sie dem Gast den Wert des entwendeten Artikels einfach in Rechnung stellen und dafür von einer Anzeige absehen.

Exklusive Hotels gehen manchmal sogar einen noch eleganteren Weg. Sie präsentieren dem Gast verschiedene Gegenstände wie Bademäntel oder Pantoffeln mit Namensaufdruck als Geschenk. Dadurch werden Gewissenskonflikte vermieden und der Werbewert für das Hotel erhöht.

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