- Donnerstag, 24 Juni 2021, 20:12 Uhr | Lesezeit ca. 7 Min.
Vogtlandkreis regelt Abfallgebühren ab 2022 neu
Neue Abfallwirtschafts- und –gebührensatzung für den Vogtlandkreis
Mit Ende des Kalkulationszeitraumes 2019 bis 2021 wird es notwendig, die Abfallgebühren ab 2022 im Vogtland neu zu kalkulieren. Neben den Anpassungen von Gebührensätzen sind auch einige Regelungen in der Abfallwirtschafts- und –gebührensatzung des Vogtlandkreises zu verändern oder neu aufzunehmen, teilt das Landratsamt in Plauen mit.
Dies beinhaltet sowohl Änderungen, die auf Grund von Erfahrungswerten erfolgen, als auch solche, die durch neue gesetzliche Erfordernisse angepasst werden müssen. Ebenso werden auch auf Grund des neuen Abfallwirtschaftskonzepts einige Anpassungen vorgenommen.
Abfallwirtschaftssatzung
Folgende hauptsächliche Änderungen sind vorgesehen:
- Einführung einer Leistungsgebühr bei Sperrmüll
- Anpassungen bei der Sammlung von Pappe und Papier
- Wegfall der Sommerreinigung der Biotonne
- Erhöhung der Nutzungsmöglichkeiten von Sonderleerungen für Restabfall und Bioabfall
- Wegfall von Schecks für Elektrogroßgeräte und sonstiger Abfälle
- Einführung von Behältertauschgebühren für PPK-Tonnen
Sperrmüll
Bisher sind die Gebühren für die Abholung oder Abgabe von Sperrmüll bis zu einer bestimmten Menge vollständig in den Festgebühren enthalten. Der darin enthaltene Anteil ist immer gleich hoch und durch alle Gebührenschuldner zu tragen, auch wenn eine Abholung oder Abgabe nicht vorgenommen wird.
Was soll sich ändern?
Ein kleiner Anteil der Sperrmüllkosten in der Festgebühr soll in eine sogenannte Abrufgebühr bei der Abholung des Sperrmülls bzw. eine Annahmegebühr bei der Abgabe auf dem Wertstoffhof umgewandelt werden.
Damit senkt sich der Anteil der Sperrmüllkosten in den Festgebühren für alle und nur bei tatsächlicher Inanspruchnahme muss der Anteil durch eine Gebühr ausgeglichen werden. Die Gebühren werden dann beim Besitzer des Sperrmülls erhoben und sind somit auch verursachergerechter. Gleichfalls werden Abholungen insgesamt wirtschaftlicher, da die Anträge bei Kleinstmengen zurückgehen werden.
Papierentsorgung
Bisher erfolgt die Papierentsorgung, mit wenigen Ausnahmen in Großwohnanlagen, hauptsächlich im 14-täglichen Abfuhrrhythmus. Die Finanzierung erfolgt komplett über die Festgebühr.
Was soll sich ändern?
Um die Kosten bei der Mitbenutzung des Sammelsystems durch die dualen Systeme transparenter darstellen zu können, soll ein vollständiges Behältermanagement sowie ein Ident-System für Papiertonnen geschaffen werden.
Eine bedarfsgerechte eindeutig zurechenbare Leistung für Grundstücke mit wöchentlicher Entleerung (Großwohnanlagen) soll ebenfalls eingeführt werden.
Den Vorgaben des Abfallwirtschaftskonzeptes entsprechend, soll die Durchführung eines Modellversuchs im ländlichen Raum (gebietsgenau definiert, ca. 16.500 Objekte von insgesamt rund 60.000 Objekten, keine Großwohnanlagen) mit 4-wöchentlichem Leerungsrhythmus ab 2024/2025 erfolgen. Ziel ist dabei eine wirtschaftlichere Tourenplanung und eine bedarfsgerechte Entsorgung.
In einem weiteren Schritt könnte eine Leistungsgebühr (Leerungsgebühr) für Papiertonnen ab 2027 (übernächster Kalkulationszeitraum) eingeführt werden
Wegfall Biotonnenreinigung
Die Nutzung dieses zusätzlichen Serviceangebotes ist sehr gering. Daher fallen die Reinigungskosten pro Behälter dreimal höher als in vergleichbaren Gebieten aus. Ferner ist der logistische Aufwand des Angebotes sehr hoch. Aus den genannten Gründen beabsichtigen wir, den Service ab 2022 einzustellen.
Erhöhung der Nutzungsmöglichkeiten von Sonderleerungen für Rest- und Bioabfall
Im aktuellen Kalkulationszeitraum wurde deutlich, dass zusätzlicher Bedarf vorhanden ist. Die Möglichkeit der Beantragung von Sonderleerungen für beide Behälterarten wurde deshalb erweitert
Wegfall Schecks für Elektrogroßgeräte und sonstiger Abfälle
Der Wegfall der Schecks und die Antragsstellung (schriftlich bzw. online) beim Landratsamt mussten bereits in der Praxis geändert werden. Grund hierfür war die Schließung des eingebundenen Softwareunternehmens. Die Leistung wurde bereits in das Fachprogramm des Amtes für Abfallwirtschaft involviert.
Behältertauschgebühren
Die Erhebung von Behältertauschgebühren wurde aus Gleichbehandlungsgründen auf die Papiertonnen erweitert.
Abfallgebührensatzung
Gemäß § 9 SächsKRWBodSchG haben die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, so auch der Vogtlandkreis für die Benutzung ihrer Entsorgungseinrichtungen Gebühren zu erheben. Zur Bemessung der Abfallgebühren haben die Entsorgungsträger eine Gebührenkalkulation zu erstellen. Dies ist Grundlage der Abfallgebühren in der Abfallgebührensatzung.
Mit der Erstellung der Gebührenkalkulation wurde nach durchgeführten Vergabeverfahren die Firma Econum Unternehmensberatung GmbH beauftragt. Diese Firma hatte bereits den Zuschlag für die Gebührenkalkulation der Jahre 2019 bis 2021 erhalten.
Nachfolgend werden die wesentlichen Einflussgrößen, welche auf die Abfallgebührensatzung wirken dargestellt:
Mengenveränderungen
• Restabfall
Mengenreduzierung durch Wirkung des Anreizeffektes des Behälteridentifikationssystems (insb. in der Stadt Plauen) und Verschiebung der Mengen in die Biotonne sowie Bevölkerungsrückgang
• Bioabfall
Mengenerhöhung durch verbesserte Annahme der Biotonne (insb. im Altkreis)
• Sperrmüll
Mengenreduzierung durch geplante Einführung von Gebühren für Annahme an Wertstoffhöfen und Abholung am Grundstück sowie Bevölkerungsrückgang
• Grünschnitt
Annahme der massiven Mengenreduzierung durch Einführung der Biotonne im Altkreis (in der Kalkulation 2019 – 2021) hat sich in der Höhe nicht bestätigt
• E-Schrott
Mengenreduzierung durch bereits realisierte Einführung von Gebühren für Abholung am Grundstück
• Schadstoffe
eingeschränkte Planungssicherheit durch Mengenschwankungen
Kostensteigerungen
• Dieselpreiserhöhung aufgrund der CO2-Steuer, Entwicklung der Löhne und Gehälter gemäß Haustarifvertrag und allgemeine Preissteigerungen, z. B. bei der Beschaffung von Fahrzeugen und Ersatzteilen bei der KEV/DSG
• Entwicklung der Personalkosten und allgemeine Preissteigerungen im Amt für Abfallwirtschaft und anderen Ämtern (innere Verrechnungen)
• Kosten für Erfassung und Entsorgung von wilden Müllablagerungen gemäß § 5 Abs. 1 SächsKrWBodSchG (hier Bestandteil der Zentralen Kosten) neu mit einkalkuliert
• Erhöhung der Verwertungspreise für Bioabfall und Schadstoffe infolge Neuausschreibung
Kostenreduzierung
• Verbesserung der Effizienz bei KEV/DSG durch Tourenoptimierung, geplante Zusammenführung beider Gesellschaften in eine Gesellschaft, Zentralisierung an einem Standort
• Wegfall der Verwertung von unbehandeltem Restabfall, Sperrmüll und Altholz an Stelle der Vorbehandlung dieser Abfälle in der MBS Vogtland
• Erhöhung des Verwertungserlöses abzüglich Transportkosten Altpapier infolge Neuausschreibung
• Erhöhung des durch die Dualen Systeme zu tragenden Kostenanteils für die Mitbenutzung des PPK-Sammelsystems
• Erhöhung der kostenmindernd in die Gebührenkalkulation einzusetzenden Überdeckung aus den Vorjahren
Insgesamt gesehen, erhöhen sich die Gesamtkosten der Abfallentsorgung im Vogtlandkreis von rund 16,2 Mio auf rund 16.6 Mio Euro. Sie können jedoch durch die eingetretene Mengenreduzierung und eine Kostenüberdeckung aus dem derzeitigen Kalkulationszeitraum konstant gehalten werden bzw. geringfügig gesenkt werden.
Den Haupteffekt bewirkt die Erhöhung der Anzahl der Nutzungseinheiten, da sich bis Ende 2018 nicht alle Grundstückseigentümer gemeldet hatten.
Die Satzungen sollen zum 01.01.2022 in Kraft treten. Der Kreistag wird darüber in seiner nächsten Sitzung am 08.07.2021 abstimmen.
Ausschussmitglieder folgen den Empfehlungen der Landkreisverwaltung in weiten Teilen
Im Zuge der zur politischen Befassung anstehenden Abfallwirtschafts- und Abfallgebührensatzung des Vogtlandkreises für den Gebührenkalkulationszeitraum 2022 – 2026 wurden die Mitgliederinnen und Mitglieder des Ausschusses für Bau, Umwelt und Vergabe sowie des Kreisausschusses umfassend zu den geplanten Änderungen und Hintergründen informiert.
Für Diskussionen sorgten, wie bereits im vergangenen Ausschuss für Bau, Umwelt und Vergabe, die vorgeschlagenen Leistungsgebühren für Sperrmüll. Demnach sprachen sich die Kreisrätinnen und Kreisräte einstimmig gegen eine Sperrmüll-Abgabegebühr bei Anlieferung auf den Wertstoffhöfen von 2,50 Euro aus und fassten in diesem Zusammenhang einen einstimmigen Empfehlungsbeschluss für die anstehende Kreistagssitzung.
Den Argumenten für die Einführung einer Abrufgebühr bei der Abholung von Sperrmüll und den weiteren Satzungsvorschlägen wurde hingegen gefolgt.
Mit zwei weiteren mehrheitlichen Empfehlungsbeschlüssen für die neue Abfallwirtschaft- und Abfallgebührensatzung durch den gestrigen Kreisausschuss kann nun der Kreistag über den am 01.01.2022 beginnenden fünfjährigen Kalkulationszeitraum abstimmen. Die Kreistagssitzung findet am 08.07.2021 in der Festhalle in Plauen statt.