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Vogtland Nachrichten
  • Sonntag, 13 Juni 2021, 13:28 Uhr | Lesezeit ca. 2 Min.

Weitere Corona-Lockerungen im Vogtland ab Montag

Alltag im Vogtland kommt langsam zurück

Im Vogtland gibt es ab Montag weitere Corona-Lockerungen. Das hat das Landratsamt in Plauen am Freitag mitgeteilt. Aktuell sind im Vogtlandkreis 35 Menschen positiv auf COVID-19 getestet. Die Inzidenz der letzten sieben Tage ist weiter gesunken und liegt aktuell bei 4,42 (Quelle: RKI, Stand: 11.06.2021).

Corona-Lage im Vogtland
Die Corona-Lage im Vogtland. Grafik: Spitzenstadt.de

Welche Lockerungen ab Montag im Vogtlandkreis gelten, haben wir hier aufgelistet:

Kontaktbeschränkungen
Unterhalb der Inzidenz von 35 gilt: Familien, Vereins- und Firmenfeiern sind in Gastronomiebetrieben und eigenen bzw. fremden Räumlichkeiten und Freiflächen bis 50 Personen zulässig, Hochzeitsfeiern, Schulanfang und ähnliche Feierlichkeiten eingeschlossen.

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Hygieneregeln – u.a. für Geschäfte
Ab einer Inzidenz von unter 35 entfällt die Kundenhöchstzahl nach der Verkaufsflächenbeschränkung.

Großveranstaltungen
Unterhalb einer Inzidenz von 50 sind Veranstaltungen mit weniger als 1000 Besuchern zulässig. Voraussetzung ist Terminbuchung, Kontakterfassung, ein genehmigtes Hygienekonzept und ein tagesaktueller Test.

Testpflicht
Bei einer Inzidenz von unter 35 entfällt die Testpflicht für Beschäftigte mit Kundenkontakt sowie für Fahr-, Boots und Flugschulen. Die Ausnahme von der Testpflicht für Geimpfte und Genesene gilt nicht, wenn die Person mindestens ein Symptom (Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust) aufweist.

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Gastronomie
Unterhalb einer Inzidenz von 35 entfällt die Kontakterfassung im Außenbereich. Im Innenbereich bleibt die Kontakterfassung bestehen.

Öffentliche Festivitäten
Unterhalb einer Inzidenz von 35 sind öffentliche Festivitäten und Feiern auf öffentlichen Plätzen mit Hygienekonzept zulässig. Die Beschränkung von Großveranstaltungen aus § 7 findet hier Anwendung.

Kirchen / Gottesdienste / Eheschließungen / Beerdigungen
Sinkt die Inzidenz unter 35 sind weiterhin maximal 50 Personen zulässig. Die Testpflicht entfällt.

Sport
Unterhalb einer Inzidenz von 35 entfällt jetzt auch jegliche Personenbegrenzung beim Sport. Testpflicht für Sportveranstaltungen bei Unterschreitung Mindestabstand und Regeln für Großveranstaltungen bleiben bestehen.

Freibäder, Bäder, Saunen
Hallenbäder, Kurbäder, Spaßbäder, Hotelschwimmbäder, Wellnesszentren und Thermen dürfen unterhalb einer Inzidenz von 50 wieder öffnen (mit Test und Kontakterfassung). Dampfbäder, Dampfsaunen und Saunen dürfen unterhalb einer Inzidenz von 35 wieder öffnen mit Test und Kontakterfassung. Unterhalb einer Inzidenz von 35 entfällt für alles außer Dampfbäder, Dampfsaunen und Saunen die Testpflicht.

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Freizeiteinrichtungen
Unterhalb einer Inzidenz von 35 entfällt – soweit der Mindestabstand gewahrt bleibt – für alle geöffneten Freizeiteinrichtungen außer Prostitutionsbetrieben, Diskotheken, Clubs und Musikclubs die Testpflicht.

Kinder- und Jugenderholung
Schullandfahrten sind im Inland wieder erlaubt.

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