- Freitag, 22 Januar 2021, 19:26 Uhr | Lesezeit ca. 2 Min.
Corona-Krise sorgt für Geldsorgen im Vogtland
Geld ist knapp – Einsparpotentiale aufdecken
Viele Vogtländer haben derzeit stärker als gewöhnlich die eigenen monatlichen Ausgaben im Fokus. Grund hierfür ist die Corona-Krise, durch die leere Auftragsbücher in der Wirtschaft sowie Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit deutlich zunehmen.
Beim Blick auf den Kontoauszug fällt auf, dass neben Mietzahlungen auch Beiträge für Versicherungen beträchtlich zu Buche schlagen. Doch Reduzierungen oder Einsparungen gerade bei Versicherungen sind immer gründlich abzuwägen.
„Bestehende Versicherungen auf ihre Sinnhaftigkeit zu prüfen und Tarife zu vergleichen, kann zu nachhaltigen Einsparungen führen“, erklärt Andrea Heyer, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen.
Weiter appelliert die Versicherungs-Spezialistin: „Doch man sollte nicht voreilig handeln und alles kündigen, was einem in die Hände fällt.“
Die Kostenreduzierung durch Kündigung der monatlichen Rate bei einer Renten- oder Lebensversicherung klingt plausibel, aber man sollte nicht nur die monatliche Einsparung durch Kündigung und vielleicht eine größere Rückzahlungssumme in Betracht ziehen, sondern eine Bewertung von einem Experten eingefordert werden. Eine Lebensversicherung mit Ansparen ist in jedem Fall vor Kündigung zu prüfen. Anders ist es bei Restschuldversicherungen auch bekannt als Kredit-Lebensversicherungen, hier ist es eine Kündigung meistens lohnenswert.
„Eine vorzeitige Kündigung ist aber grundsätzlich auch immer mit finanziellen Einbußen verbunden“, ergänzt die Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen Heyer.
Eine Beitragsfreistellung ist oft ratsam, da im Falle einer Kündigung der Leistungsanbieter (Versicherer) eine nicht unerhebliche Summe an Verwaltungs- und Abschlusskosten abzieht. Gegebenenfalls ist auch ein Widerspruch möglich. Lebensversicherungsverträge, die zwischen Januar 1995 und Dezember 2007 abgeschlossen wurden, kommen in Frage. Ebenfalls davon betroffen sind Rürup- und Riester-Verträge.
Bei mangelhafter Aufklärung seitens des Versicherers, haben Verbraucher ein unbefristetes Widerspruchsrecht. Positiv hierbei ist die Erstattung der Verwaltungs- und Abschlusskosten sowie die Entschädigungszahlung, sprich einen Zins für die Nutzung des Geldes. Entsprechende Auskünfte erhalten Sie bei den unabhängigen Experten der Verbraucherzentrale Sachsen. (text:seb/foto:pixabay.com)
Service:
Umfassende Versicherungs-Checks und Einsparpotenzial überprüfen oder auch konkrete Fragen zu einzelnen Versicherungsverträgen, können bei einem Termin in der Beratung geklärt werden. Aufgrund der Pandemie werden alle Beratungen telefonisch oder per E-Mail durchgeführt.
Termin vereinbaren unter: Telefon 0341 – 696 2929 oder online www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung.