- Freitag, 18 Dezember 2009, 11:35 Uhr | Lesezeit ca. 2 Min.
Berufsfeuerwehr Plauen mit neuem Schichtsystem
Existenz der Berufsfeuerwehr soll gesichert werden
Es ist vollbracht! Nach langem und teilweise zähem Ringen haben Plauens Oberbürgermeister Ralf Oberdorfer und Steffi Ernst vom Personalrat der Stadtverwaltung am Donnerstag die „Dienstvereinbarung über den Dienstplan des Einsatzdienstes der Berufsfeuerwehr Plauen“ unterzeichnet.
Was im Verwaltungsdeutsch so monströs klingt, ist in der Realität nichts anderes als die lang diskutierte Umstellung des Schichtsystems der Plauener Berufsfeuerwehr vom derzeitigen 24-Stunden-Dienst in ein Wechselschichtsystem.
„Oberstes Ziel dieser Umstellung soll sein, in Plauen die Existenz der Berufsfeuerwehr und damit auch die Arbeitsplätze der Männer für die kommenden Jahre zu sichern“, macht Oberbürgermeister Ralf Oberdorfer deutlich. „Nach dem Sächsischen Gesetz über Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz sind erst Städte mit mehr als 80 000 Einwohnern verpflichtet, eine Berufsfeuerwehr zu unterhalten. Plauen hat aktuell und zukünftig deutlich weniger. Die Gelder in den öffentlichen Kassen werden immer knapper. Daher stellen wir unsere sämtlichen Strukturen immer wieder auf den Prüfstand“, begründet der Plauener OB sein Vorgehen. „Nach dem neuen System werden die Feuerwehrleute im Wechsel von je 12 Stunden Tag- und Nachtschicht Dienst haben.
Dieses neue Schichtsystem macht es uns möglich, die Arbeitszeit der Feuerwehr effektiver auszulasten, insbesondere die Tagschicht und die ersten vier Stunden der Nachtschicht. Wir haben in der Verwaltung einen Katalog von Aufgaben erstellt, d ie künftig von der Feuerwehr zur Entlastung der städtischen Finanzen geleistet werden sollen. Hierzu gehören Tätigkeiten wie die Unterstützung bei der Straßenunterhaltung zum Beispiel durch Einsanden von Pflasterflächen, Baumfällarbeiten, Grünflächenpflege und Mäharbeiten, Instandhaltung und Baudienstleistungen, Aufräumarbeiten auf öffentlichen Grundstücken oder auch das Reinigen von Dachrinnen.“
„Bewährte Gewohnheiten zu verändern, erweist sich immer als besonders schwierig. Für uns als Personalrat war das Argument, die kommunalen Finanzen effektiver einzusetzen und gleichzeitig die Arbeitsplätze der Mitarbeiter zu erhalten, ausschlaggebend. Jetzt muss sich zeigen, dass das neue System wirklich effektiver ist“, fasst Steffi Ernst, Vorsitzende des Personalrates Verwaltung, die Auffassung der Personalvertretung zusammen.
Die Dienstvereinbarung ist zunächst auf zwei Jahre abgeschlossen und gilt somit vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2011. Vereinbart wurde darin auch, dass in dieser zweijährigen Erprobungsphase eine quartalsweise Auswertung erfolgen wird. (pl)
2009-12-18